Immobilien-Ratgeber für Berlin und Umland

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Wir beantworten häufig gestellte Fragen rund um Immobilien

Rund um Immobilien gibt es einige Fragen, die unsere Kunden uns immer wieder stellen. Die häufigsten haben wir in unserem Immobilien-Ratgeber gesammelt. Sollte Ihr Anliegen nicht dabei sein oder falls Sie noch weitere Details benötigen, kontaktieren Sie gern unser Expertenteam.

Kauf & Verkauf von Immobilien: Das müssen Sie wissen

Ist Ihre Immobilie schon älter, kann es sinnvoll erscheinen, das Objekt vor dem Verkauf zu sanieren, um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen. In den meisten Fällen raten wir jedoch von der Sanierung ab. Einerseits liegen die Geschmäcker potenzieller Käufer oft weit auseinander. Zum anderen sind die Sanierungskosten stark gestiegen, weshalb Sie vorab die Gesamtkosten und den möglichen Ertrag genau kalkulieren sollten.

Was Sie auf Ihrem Grundstück bauen dürfen, erfahren Sie beim zuständigen Stadtplanungs- oder Bauamt. Aber Vorsicht: Eine mündliche Auskunft ersetzt keine schriftliche Genehmigung! Reichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit immer zuerst einen Bauvorantrag ein, damit Sie eine gewisse Planungssicherheit für Ihr Projekt haben. Wir setzen auf die enge Zusammenarbeit mit Architekten, welche die gesetzlichen Grundlagen kennen, damit es kein böses Erwachen gibt, falls eine Baugenehmigung nicht erteilt oder ein Bauantrag abgelehnt wird.

Grundsätzlich muss der Makler beim Verkauf einer Immobilie nach der Beurkundung bezahlt werden. Weitere Details sind davon abhängig, was Sie im Vertrag mit dem Makler vereinbart haben.

Für den Verkauf einer Wohnung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Bemaßter Grundriss
    • Wohnflächenberechnung
    • Energieausweis
    • Teilungserklärung
    • WEG-Protokolle
    • Wirtschaftsplan
    • Hausgeldabrechnung
    • Abgeschlossenheitsbescheinigung
    • Flurkarte bzw. Liegenschaftskarte
    • Baulastenauskunft
    • Höhe der Instandhaltungsrücklage
    • Aktueller Grundbuchauszug

Für den Verkauf eines Hauses benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Bemaßter Grundriss
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Flurkarte bzw. Liegenschaftskarte
  • Baulastenauskunft
  • Aktueller Grundbuchauszug

Für den Verkauf eines Grundstücks brauchen Sie folgende Unterlagen:

    • Baulastenauskunft
    • Flurkarte bzw. Liegenschaftskarte
    • Aktueller Grundbuchauszug

Die Grunderwerbssteuer beträgt in Berlin 6 Prozent und in Brandenburg 6,5 Prozent des Kaufpreises.

Sollte der Käufer Ihrer Immobilie den Kaufpreis nicht zahlen, können Sie als Verkäufer von dem Kaufvertrag zurücktreten. Setzen Sie sich in einem solchen Fall am besten mit dem zuständigen Notar in Verbindung. Er wird Sie über die gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Fristen aufklären und den Käufer aus dem Voreintrag im Grundbuch löschen. Besser ist es jedoch, eine solche Situation vorab zu vermeiden – wir legen deswegen besonderen Wert auf die sorgfältige Auswahl geeigneter Interessenten.

Unsere Erfahrung zeigt, dass Nachbarn oft dazu neigen, ein „Schnäppchen“ schlagen zu wollen. Lassen Sie sich daher in jedem Fall von einem Immobilienexperten beraten und die Immobilie oder das Grundstück fachgerecht bewerten. Über die Zusammenarbeit mit einem Makler können Sie in der Regel einen wesentlich höheren Verkaufspreis erzielen.

Die Notarkosten bzw. Notargebühren sind weder willkürlich noch verhandelbar, sondern einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Im Schnitt betragen sie etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises, davon machen die Notargebühren 1 Prozent und die Gebühren für das Grundbuchamt 0,5 Prozent aus. Beträgt der Kaufpreis beispielsweise 500.000 Euro, dann betragen die Notarkosten 5.000 Euro und die Kosten für das Grundbuch 2.500 Euro.

Die Grundbuchkosten werden über die Notarkosten abgerechnet und betragen 0,5 Prozent des Kaufpreises. Beträgt der Kaufpreis beispielsweise 500.000 Euro, dann betragen die Grundbuchkosten 2.500 Euro.

Sie können Kosten für die Grunderwerbssteuer sparen, indem Sie im Kaufvertrag Inventar der Immobilie auflisten, das aus dem zu versteuernden Kaufpreis ausgerechnet wird. Das können bewegliche Gegenstände, wie beispielsweise eine Küche und andere Möbelstücke sein. Je umfangreicher die Auflistung, umso mehr Grunderwerbssteuer können Sie sparen.

Im Kaufvertrag steht dann z.B.: Im Kaufpreis sind Möbel im Wert von 5.000 Euro enthalten: Küche, Kühlschrank, Spülmaschine, Couch, Esstisch und ein Bett. 

Aber Vorsicht: Sollten Sie die Immobilie finanzieren, müssen Sie die Inventarliste vorab mit Ihrer Bank besprechen.

Um Immobilien zu bewerten, gibt es drei zulässige Verfahren:

  • Vergleichswertverfahren
  • Sachwertverfahren
  • Ertragswertverfahren

Welches Verfahren angewandt wird, ist von den individuellen Kriterien Ihrer Immobilie und der Lage des Objekts abhängig.

Es gibt keine gesetzliche Regelung dafür, wer bei einem Immobilienkauf bzw. -verkauf die Notarkosten zahlt. Im Normalfall trägt der Käufer die Gebühren – Sie können jedoch auch vertraglich vereinbaren, dass diese durch den Verkäufer übernommen werden. Es haften allerdings stets beide Parteien dafür, dass die Kosten gezahlt werden.

Da der Käufer im Normalfall den Notar bezahlt, sucht er ihn auch häufig aus. Allerdings gibt es dazu keine gesetzliche Regelung, sodass Sie als Verkäufer auch mit dem Käufer vereinbaren können, den Notar Ihres Vertrauens zu konsultieren.

Die Faustregel sagt: Sie sollten 10 bis 20 Prozent als Eigenkapital bei einem Immobilienkauf einbringen. Damit decken Sie in der Regel wenigstens die Kaufnebenkosten ab. Dazu kommt es allerdings auch auf das von Ihnen gewählte Finanzierungsmodell an. Je höher das eingebrachte Eigenkapital ist, desto geringer fallen auch die Zinsen aus. 

Ja, Sie benötigen in jedem Fall einen Notar, für einen Immobilienkauf oder -verkauf. Ohne einen Notar ist das Geschäft in Deutschland nicht rechtskräftig.

Welche Fälligkeitsvoraussetzung für die Zahlung des Kaufpreises vorliegen müssen, kann von Objekt zu Objekt unterschiedlich sein. In jedem Fall muss zur Sicherung des Käufers die Eintragung der Vormerkung im Grundbuch erfüllt sein. Bei einem Wohnungsverkauf kann es jedoch vorkommen, dass als weitere Voraussetzung die Zustimmung des Verwalters einzuholen ist.

Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Notar die Fälligkeitsmitteilung schriftlich an den Käufer versenden. In einigen Fällen muss ein sogenanntes Vorkaufsrecht der Gemeinde oder des Mieters geprüft und eine Verzichtserklärung für das Vorkaufsrecht eingeholt werden. Sollten Sie weitere Fragen zu den Details haben, setzen Sie sich gerne mit unseren Immobilienexperten in Verbindung. 

Kennen Sie jemanden, der eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte? Dann empfehlen Sie uns gerne weiter! Kommt zu einem erfolgreichen Kaufvertragsabschluss, dann zahlen wir Ihnen für diese Empfehlung eine Tippgeberprovision. Kontaktieren Sie uns gern für weitere Infos.

Nein, ein Notarander- oder Anderkonto wird bei einem Immobilienkauf oder -verkauf in der Regel nicht mehr eingerichtet. Ein Ausnahmefall ist, wenn ein sogenanntes berechtigtes Sicherungsinteresse gemäß Beurkundungsgesetz vorliegt. Liegt kein Sicherungsinteresse des Kaufpreises vor, so kann der Notar ein Anderkonto sogar verweigern.

Notarkosten fallen zum Beispiel für folgende Arbeiten an:

  • Erstellung des Kaufvertrages
  • Beurkundung des Kaufvertrages
  • Grundschuldbestellung
  • Betreuungsgebühren Kaufvertrag
  • Betreuungsgebühren Grundschuld

Grundbuchkosten fallen zum Beispiel für folgende Arbeiten an:

  • Eintragung der Auflassungsvormerkung
  • Eintragung der Grundschuld
  • Eintragung des neuen Eigentümers
  • Löschung der Auflassungsvormerkung
  • Löschung der Grundschuld
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