
Hausverwaltung Berlin
Mietverwaltung, die Ihnen Arbeit abnimmt – pünktliche Mieten, fristgerechte Abrechnungen, keine Kosten ohne Ihre Freigabe.
- Fester persönlicher Ansprechpartner statt Callcenter
- Nebenkostenabrechnung fristgerecht nach § 556 BGB
- Aufträge über der vereinbarten Wertgrenze nur mit Ihrer Freigabe
- Kostenloser Wechselservice – wir übernehmen Kündigung & Übergabe
- Ab 35 € netto je Wohnung und Monat
Das Wichtigste in Kürze
Unser Angebot zur Hausverwaltung richtet sich an Eigentümer von Mietshäusern und vermieteten Wohnungen in Berlin und im Umland – kaufmännisch, technisch und rechtlich. Die Wohnung ist ab 35 € netto je Monat verwaltet. Ein Wechsel ist in der Regel zum Jahresende möglich und dauert meist nur wenige Wochen. Gemeinschaften (WEG) verwalten wir nicht.
Kennen Sie diese Probleme mit Ihrer Hausverwaltung?
Viele Vermieter in Berlin wechseln nicht wegen des Preises, sondern weil die Zusammenarbeit nicht funktioniert.
Schlechte Erreichbarkeit
Rückrufe bleiben aus, Sachbearbeiter wechseln ständig – und Mieter melden sich am Ende bei Ihnen privat.
Abrechnung zu spät
Kommt die Nebenkostenabrechnung nach Ablauf der 12-Monats-Frist, sind Nachforderungen verloren.
Unklare Handwerkerkosten
Reparaturen werden ohne Rücksprache beauftragt, Sonderhonorare tauchen erst auf der Rechnung auf.
Kein Überblick
Offene Posten, Kautionen und Rücklagen sind nicht nachvollziehbar dokumentiert.
Mietverwaltung aus einer Hand – mit festen Zusagen
Ein fester Ansprechpartner
Marinus Jas und Team betreuen Ihr Objekt persönlich – mit geregelter Vertretung.
Fristgerechte Abrechnung
Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung prüffähig und innerhalb der gesetzlichen Frist.
Ihre Freigabe zählt
Wertgrenzen für Aufträge und alle Sonderhonorare stehen vorab schriftlich im Vertrag.
Rundum-Wechselservice
Kündigung, Unterlagenübernahme, Kautionen und Mieterinformation erledigen wir.
Verwaltungsangebot in drei Angaben anfordern
Einheiten, Bezirk und aktuelle Verwaltung genügen für ein individuelles Angebot. Mietunterlagen brauchen wir erst später.
- Persönliche Rückmeldung von Marinus Jas
- Transparente Preise ab 35 € netto je Wohnung
- Wechsel inklusive Kündigung und Übergabe

Marinus Jas
Inhaber · Ihr persönlicher Ansprechpartner
Telefonisch am besten erreichen: Di & Do, 10:00–14:00 Uhr
Was kostet eine Hausverwaltung in Berlin?
Üblich ist eine monatliche Pauschale je Einheit. Sonderleistungen wie Neuvermietung werden separat berechnet. Die Kosten sind nicht auf Mieter umlegbar, aber als Werbungskosten absetzbar.
Wohnung
ab
35 €
pro Monat netto
Gewerbeeinheit
ab
50 €
pro Monat netto
Stellplatz / Garage
ab
5 €
pro Monat netto
Neuvermietung
1–2
Nettokaltmieten, einmalig

Rechenbeispiel
Mehrfamilienhaus mit 30 Wohnungen
30 × 45 € = 1.350 €
netto im Monat · als Werbungskosten absetzbar
Individuelles Angebot anfordernWas macht eine Hausverwaltung für Vermieter?
Eine Mietverwaltung kümmert sich im Auftrag des Eigentümers um alles, was zwischen Mieter, Immobilie und Konto anfällt – damit die Miete pünktlich kommt und das Haus seinen Wert behält.
Kaufmännisch
Mieteinzug, Mahnwesen, Kautionen, Nebenkostenabrechnung, Jahresreporting.
Technisch
Instandhaltung, Handwerkersteuerung, Begehungen, Wartungsverträge.
Rechtlich
Mietverträge, Mieterhöhungen nach Mietspiegel, Fristen und Kündigungen.
Mieterbetreuung
Ansprechpartner für Anliegen, Schadensmeldungen und Neuvermietung.
Mietverwaltung, WEG-Verwaltung oder selbst verwalten?
Die Mietverwaltung arbeitet für Sie als Vermieter, die WEG-Verwaltung für eine Eigentümergemeinschaft. Wer selbst verwaltet, spart Gebühren, trägt aber Aufwand und Haftungsrisiken.
| Mietverwaltung | WEG-Verwaltung | Selbstverwaltung | |
|---|---|---|---|
| Auftraggeber | Einzelner Eigentümer / Vermieter | Eigentümergemeinschaft | Sie selbst |
| Rechtsgrundlage | BGB-Mietrecht, Verwaltervertrag | WEG-Gesetz | BGB-Mietrecht |
| Kernaufgaben | Mieten, Mieter, Nebenkosten, Instandhaltung | Gemeinschaftseigentum, Versammlungen, Hausgeld | Alles in Eigenregie |
| Zeitaufwand für Sie | Gering | Mittel (Beschlüsse) | Hoch |
| Geeignet für | Mietshäuser, vermietete Wohnungen | Wohnanlagen mit mehreren Eigentümern | Einzelne Wohnung, viel Zeit & Know-how |
| Angebot Eigenheim & Invest | Ja | Nein | Beratung |
Unsere Leistungen
Leistungspakete für die Immobilienverwaltung – Umfang und Sonderhonorare legen wir transparent im Angebot fest.
| Leistung | Basis | Komfort |
|---|---|---|
| Mieteinzug & Mahnwesen | ||
| Nebenkostenabrechnung | ||
| Monatliches Reporting | ||
| Instandhaltung & Handwerker | ||
| Mieterhöhung nach Mietspiegel | ||
| Neuvermietung inkl. Besichtigungen | ||
| Jährliche Objektbegehung |

Hausverwaltung wechseln in 4 Schritten – wir übernehmen den kompletten Wechselaufwand
Ein Wechsel ist einfacher als gedacht, denn wir führen den Rundum-Wechselservice für Sie: Wir prüfen mit Ihnen die Kündigungsfrist, formulieren das Kündigungsschreiben, koordinieren Übergabetermin und Unterlagenabgleich mit der bisherigen Verwaltung und informieren Ihre Mieter. Ihr Aufwand beschränkt sich auf die Freigabe des Angebots.
- 1
Vertrag prüfen
Kündigungsfrist des bisherigen Verwaltervertrags klären – meist zum Jahresende.
- 2
Angebot & Objektaufnahme
Wir besichtigen, prüfen Mietverträge und erstellen ein festes Angebot.
- 3
Übergabe
Unterlagen, Konten, Kautionen und Schlüssel werden geordnet übernommen.
- 4
Start
Mieter werden informiert, Sie erhalten Zugang zum Reporting.
Checkliste: Diese Unterlagen brauchen wir für Ihren Wechsel
Diese Liste müssen Sie nicht selbst aufbereiten: Wir fordern die Unterlagen bei der bisherigen Verwaltung an, prüfen die Vollständigkeit gegen Ihre Objektunterlagen und melden Ihnen offene Punkte – Sie bleiben also ohne bürokratischen Aufwand.
- Mietverträge & Nachträge
- Mieterliste mit Kautionen
- Letzte Nebenkostenabrechnungen
- Wartungs- und Versicherungsverträge
- Kontoauszüge Mietkonto
- Offene Posten & Mängelliste
- Schlüsselverzeichnis
Berliner Besonderheiten für Vermieter
In Berlin gelten strengere Regeln als in vielen anderen Städten. Eine gute Verwaltung kennt sie und schützt Sie vor teuren Fehlern.
- Mietspiegel: Der qualifizierte Berliner Mietspiegel ist die wichtigste Grundlage für Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete und für die Einordnung von Neuvertragsmieten. Entscheidend sind Baualter, Wohnlage, Größe und Ausstattung – Merkmale, die wir für jede Wohnung sauber dokumentieren.
- Mietpreisbremse: Sie gilt in ganz Berlin. Bei einer Neuvermietung darf die Miete grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es etwa für eine höhere Vormiete, umfassend modernisierte Wohnungen oder Neubauten – diese müssen dem Mieter vor Vertragsschluss offengelegt werden.
- Kappungsgrenze: In Berlin darf die Bestandsmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen, und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
- Milieuschutzgebiete: In sozialen Erhaltungsgebieten brauchen viele Modernisierungen, Grundrissänderungen oder die Umwandlung in Eigentum eine Genehmigung des Bezirksamts. Wir prüfen vor jeder Maßnahme, ob Ihr Objekt betroffen ist.
- Zweckentfremdungsverbot: Ferienvermietung oder längerer Leerstand sind in Berlin genehmigungspflichtig. Leerstand vermeiden wir durch zügige Anschlussvermietung.
Rechtssichere Mietverwaltung: Mietverträge, Mieterhöhungen und Fristen
Die meisten Streitfälle zwischen Vermietern und Mietern entstehen durch formale Fehler – eine falsche Begründung, eine verpasste Frist oder eine unwirksame Vertragsklausel.
Mietverträge & Neuvermietung
Als Hausverwaltung in Berlin arbeiten wir mit aktuellen, geprüften Mustern für Wohnraummietverträge. Bei jeder Neuvermietung prüfen wir, welche Miete nach Mietpreisbremse zulässig ist, ob eine Staffel- oder Indexmiete sinnvoll ist und welche Schönheitsreparatur- oder Kleinreparaturklauseln wirksam vereinbart werden können. Unwirksame Klauseln fallen ersatzlos weg – im Zweifel trägt dann der Vermieter die Kosten.
Mieterhöhung nach § 558 BGB
Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB bereiten wir vollständig vor: Einordnung in das passende Mietspiegelfeld, Prüfung der Sondermerkmale, Kontrolle von Kappungsgrenze und Jahressperrfrist sowie ein formwirksames Erhöhungsverlangen. Stimmt der Mieter nicht innerhalb der Überlegungsfrist zu, besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen. Bei Staffel- und Indexmieten überwachen wir die Termine und versenden die Anpassungen rechtzeitig.
Kündigung & Zahlungsverzug
Auch Kündigungen, Abmahnungen und die Kommunikation bei Zahlungsverzug laufen über uns. Für gerichtliche Schritte arbeiten wir mit spezialisierten Fachanwälten für Mietrecht zusammen; die Verwaltung liefert die vollständige Dokumentation, damit Ihr Anspruch belegt ist.

- Mietvertrag nach aktueller Rechtsprechung
- Prüfung der zulässigen Miete bei Neuvermietung
- Mieterhöhung nach Mietspiegel inkl. Kappungsgrenze
- Fristenkontrolle für Staffel- und Indexmieten
- Abmahnungen und Kündigungsvorbereitung
- Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Mietrecht
Mietkonto, Kautionen und Treuhandkonto: Ihr Geld sicher verwaltet
Eine geordnete Immobilienverwaltung trennt Mieteinnahmen, Kautionen und eigene Geschäftsmittel und dokumentiert jede Zahlung nachvollziehbar.
Mietkaution nach § 551 BGB
Die Mietkaution darf nach § 551 BGB höchstens drei Nettokaltmieten betragen und muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden. Diese Pflicht übernimmt die Verwaltung: Wir legen Kautionskonten an, dokumentieren Ratenzahlungen und rechnen die Kaution bei Auszug unter Berücksichtigung offener Forderungen und Nebenkosten ab.
Mietkonto & Mahnwesen
Die laufende Buchhaltung ist das Herzstück jeder Immobilienverwaltung in Berlin. Die laufenden Mieten gehen auf ein objektbezogenes Mietkonto. Wir kontrollieren den Zahlungseingang regelmäßig, ordnen Teilzahlungen zu und starten bei Rückständen ein abgestuftes Mahnwesen – von der freundlichen Erinnerung bis zur Vorbereitung einer Zahlungsverzugskündigung. Aus dem Mietkonto werden Rechnungen von Versorgern und Handwerkern bezahlt, der Überschuss wird an Sie ausgezahlt.
Hinweis Kaution
Die Kaution beträgt höchstens drei Nettokaltmieten und muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden (§ 551 BGB). Ein Treuhandkonto allein ist noch kein Insolvenzschutz – entscheidend ist die erkennbare Trennung der Gelder.

- Getrennte Kautionskonten nach § 551 BGB
- Objektbezogenes Mietkonto
- Regelmäßige Kontrolle des Mieteingangs
- Abgestuftes Mahnwesen
- Monatliches Reporting
- Jahresaufstellung für den Steuerberater
Betriebskostenabrechnung: korrekt, fristgerecht, nachvollziehbar
Bei Wohnraum muss die Betriebskostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Spätere Nachforderungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, außer der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten.
Die 12-Monats-Ausschlussfrist nach § 556 BGB
Diese Ausschlussfrist aus § 556 BGB gehört zu den teuersten Fehlerquellen privater Vermieter. Wir erstellen die Abrechnung für jede Mieteinheit, sammeln die Belege für Grundsteuer, Wasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Hausreinigung, Gartenpflege, Versicherungen und Hausstrom und verteilen sie nach den im Mietvertrag vereinbarten Umlageschlüsseln.
Umlagefähige Kosten & Heizkostenverordnung
Umlagefähig sind nur Kosten, die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführt und im Mietvertrag vereinbart sind. Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen gehören nicht dazu. Bei Heizung und Warmwasser gilt die Heizkostenverordnung mit verbrauchsabhängiger Abrechnung; hier koordinieren wir den Messdienstleister und prüfen dessen Abrechnung auf Plausibilität.
Belegeinsicht & Vorauszahlungen
Fordert ein Mieter Belegeinsicht, stellen wir die Unterlagen geordnet bereit und beantworten Rückfragen. Nach der Abrechnung schlagen wir passende neue Vorauszahlungen vor, damit es im Folgejahr keine hohen Nachzahlungen gibt.
Vorwegabzug bei Gewerbe und Mischnutzung
Bei einem Zinshaus mit Wohnungen und Gewerbe ist zusätzlich zu prüfen, ob einzelne Nutzungen bestimmte Kosten unverhältnismäßig verursachen. Ein Vorwegabzug kann nötig sein, wenn Gewerbe die Wohnraummietparteien andernfalls erheblich zusätzlich belastet; er ist nicht bei jeder gemischten Nutzung automatisch vorgeschrieben. Die Zuordnung muss anhand der Kostenart, Verträge und Belege begründet werden. Auch Leerstand rechtfertigt es nicht, den darauf entfallenden Eigentümeranteil pauschal auf die übrigen Wohnungen zu verteilen.
Was eine prüffähige Abrechnung enthält
Zur Abrechnung gehören die Gesamtkosten, der verwendete Verteilerschlüssel, die Berechnung des jeweiligen Anteils und der Abzug geleisteter Vorauszahlungen. Bei Heizung und Warmwasser müssen Verbrauchsdaten, Flächen und Ablesezeiträume zusammenpassen; die Heizkostenverordnung regelt die Aufteilung mit gesetzlichen Ausnahmen. Unterjährige Nutzerwechsel und fehlende Messwerte brauchen besondere Aufmerksamkeit. Eine frühzeitige Belegsammlung und ein Fristenkalender helfen, fehlende Rechnungen vor dem Versand zu erkennen.
Hinweis Frist
Geht die Abrechnung später als zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zu, sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 BGB).

- Abrechnung innerhalb der 12-Monats-Frist
- Umlage nach BetrKV und Mietvertrag
- Heizkostenabrechnung mit Messdienst
- Belegeinsicht für Mieter
- Anpassung der Vorauszahlungen
- Prüfung von Versorger- und Dienstleisterrechnungen
Technisches Gebäudemanagement: Instandhaltung und Werterhalt
Die technische Verwaltung erhält den Wert Ihrer Immobilie: Sie erkennt Schäden früh, steuert Handwerker und plant größere Maßnahmen vorausschauend.
Handwerkersteuerung & Wartung
Schadensmeldungen von Mietern nehmen wir auf, bewerten die Dringlichkeit und beauftragen geprüfte Handwerksbetriebe aus Berlin und dem Umland. Bis zu einer mit Ihnen vereinbarten Wertgrenze handeln wir eigenständig, darüber holen wir Vergleichsangebote ein und stimmen die Vergabe mit Ihnen ab. Wartungen für Heizung, Rauchwarnmelder, Aufzüge oder Dachrinnen werden terminiert und dokumentiert, Verkehrssicherungspflichten wie Winterdienst und Baumkontrolle im Blick behalten.
Modernisierung & Milieuschutz
Bei Modernisierungen – etwa neuen Fenstern, Fassadendämmung oder Heizungstausch – begleiten wir die Planung, prüfen Fördermöglichkeiten gemeinsam mit Ihnen, kündigen die Maßnahme den Mietern form- und fristgerecht an und bereiten eine mögliche Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB vor. In Milieuschutzgebieten klären wir vorab die Genehmigungsfähigkeit beim Bezirksamt.
Jährliche Objektbegehung
Einmal im Jahr begehen wir das Objekt, halten den Zustand mit Fotos fest und leiten daraus einen Instandhaltungsplan ab. So sehen Sie früh, welche Kosten in den nächsten Jahren auf Sie zukommen.
Präventive Begehungen & Mängelliste
Präventive Begehungen betrachten nicht nur bereits gemeldete Schäden. Dach, Fassade, Keller, Leitungen und gemeinschaftlich genutzte Bereiche werden auf sichtbare Auffälligkeiten geprüft und bei Bedarf durch geeignete Fachbetriebe untersucht. Wiederkehrende Feuchtigkeit, undichte Dachanschlüsse oder Störungen der Heizungsanlage gehören in eine fortlaufende Mängelliste. Der vereinbarte Service sollte festlegen, wie häufig Begehungen stattfinden, wer die Ergebnisse erhält und welche Maßnahmen Ihre Zustimmung benötigen.
Instandhaltungsstau abbauen
Ein Instandhaltungsstau lässt sich mit einem priorisierten Maßnahmenplan abbauen: zuerst akute Gefahren und Folgeschäden begrenzen, danach notwendige Reparaturen und schließlich längerfristige Verbesserungen planen. Für jede Maßnahme werden Umfang, Vergleichsangebote, Finanzierung und Termin abgestimmt. Eine dokumentierte Abnahme und die Kontrolle der Rechnung schließen den Auftrag ab. Das verbindet laufende Betreuung mit Werterhalt, statt Reparaturen nur von Schadensmeldung zu Schadensmeldung zu organisieren.

- Schadensaufnahme und Handwerkersteuerung
- Vergleichsangebote ab vereinbarter Wertgrenze
- Wartungs- und Prüfpflichten
- Verkehrssicherung und Winterdienst
- Modernisierungsankündigung nach § 555c BGB
- Jährliche Objektbegehung mit Instandhaltungsplan
Betreuung und Vermietung: von der Mietersuche bis zur Wohnungsübergabe
Bei Ein- und Auszug entscheidet ein sauberes Übergabeprotokoll darüber, ob Schäden später dem Mieter zugeordnet werden können.
Wohnungsübergabe mit Fotodokumentation
Bei der Wohnungsabnahme und -übergabe werden Zustand, Zählerstände und übergebene Schlüssel im Protokoll festgehalten. Eine digitale Fotodokumentation kann vorhandene Schäden und Veränderungen nachvollziehbar belegen. Normale Abnutzung ist von ersatzpflichtigen Schäden zu unterscheiden; Forderungen und eine mögliche Verrechnung mit der Kaution werden vorab geprüft. Protokoll und Bilder ersetzen keine rechtliche Bewertung im Streitfall.
Neuvermietung
Steht eine Wohnung leer, kümmern wir uns um die Neuvermietung: Ermittlung der zulässigen Miete, Exposé mit Fotos und Grundriss, Veröffentlichung auf den gängigen Portalen, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und Auswahl gemeinsam mit Ihnen. Als Maklerbüro kennen wir die Nachfrage im Berliner Südwesten genau und finden in der Regel zügig passende Mieter.
Laufende Mieterbetreuung
Im laufenden Mietverhältnis sind wir der feste Ansprechpartner für Ihre Mieter – für Fragen zur Abrechnung, Schadensmeldungen oder Untervermietungsanfragen. Sie werden nur noch dann eingebunden, wenn eine Entscheidung ansteht.
Hinweis Datenschutz
Nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz dürfen sensible Angaben wie Einkommensnachweise erst für die konkrete Auswahl verlangt werden – nicht schon vor der Besichtigung.

- 1
Vorbereitung nach Kündigung
Ein strukturierter Neuvermietungsprozess beginnt bereits nach Eingang einer Kündigung. Zunächst werden Beendigungsdatum, Besichtigungstermine und ein möglicher Renovierungsbedarf geklärt. Danach folgen die Prüfung der zulässigen Miethöhe, die Aufbereitung der Wohnungsunterlagen und die abgestimmte Vermarktung. Eigentümer sollten erkennen können, welche Schritte abgeschlossen sind und wo ihre Entscheidung benötigt wird. So bleibt die Vermietung auch bei mehreren Interessenten übersichtlich.
- 2
Interessentenauswahl & Bonitätsprüfung
Mieterselbstauskunft und Bonitätsprüfung müssen zum jeweiligen Verfahrensschritt passen. Nicht jede Information darf bereits vor einer Besichtigung verlangt werden. Erforderliche Einkommens- und Bonitätsnachweise werden erst für die konkrete Auswahl erhoben, zweckgebunden behandelt und nicht unbegrenzt gespeichert. Die Entscheidung erfolgt anhand sachlicher Kriterien gemeinsam mit dem Eigentümer; eine Bonitätsauskunft garantiert keinen späteren Zahlungseingang. Sensible Unterlagen gehören in einen zugriffsgeschützten Austausch, nicht in frei zugängliche E-Mail-Verteiler.
- 3
Betreuung bis zum Auszug
Während des Mietverhältnisses hilft eine feste Kontaktstelle, Anliegen nicht zwischen Eigentümer, Hausmeister und Handwerksbetrieb zu verlieren. Jede Schadensmeldung sollte mit Zuständigkeit und Bearbeitungsstand erfasst werden. Bei Kündigung und Auszug werden Rückgabe, offene Forderungen und Kautionsabrechnung getrennt dokumentiert. Welche Vor-Ort-Termine, digitalen Protokolle und Vermarktungsleistungen unser Angebot konkret umfasst, wird vor Vertragsabschluss verbindlich festgelegt.
- Übergabe- und Abnahmeprotokoll mit Fotos
- Zählerstände und Schlüsselverwaltung
- Kautionsabrechnung bei Auszug
- Neuvermietung inkl. Bonitätsprüfung
- Fester Ansprechpartner für Mieter
- Einbindung des Eigentümers nur bei Entscheidungen
Persönlicher Service: Team, Kontakt und transparente Zusammenarbeit
Bei uns wissen Sie immer, wer Ihr Objekt betreut, wie Sie uns erreichen und welche Entscheidungen bei Ihnen bleiben.
Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Immobilien Sie vermieten, welche Aufgaben Sie abgeben möchten und wo es bisher gehakt hat. Wir sehen uns Vertragsbestand, offene Abrechnungen und technische Themen an, bevor wir ein Angebot erstellen – so passt die Verwaltung zu Ihrem Objekt statt zu einem Standardpaket.
Bei der Zinshaus-Betreuung bündeln wir kaufmännische Organisation, Gebäudemanagement und Kommunikation für Ihr gesamtes Mietshaus. Bei einer einzelnen vermieteten Wohnung liegt unser Schwerpunkt auf dem Mietverhältnis und der Abstimmung mit der bestehenden Gemeinschaftsverwaltung. Sie haben eine zentrale Kontaktstelle; WEG-Verwaltung bieten wir bewusst nicht an. Leistungsumfang und Erreichbarkeit legen wir für jedes Objekt verbindlich fest.

- Persönlicher Kontakt und geregelte Vertretung
- Dokumentierter Bearbeitungsstand
- Vereinbarte Freigaben für Ausgaben
- Nachvollziehbares Reporting
Geprüfte Qualität: Unsere Sicherheitsstandards für Vermieter
Wir arbeiten erreichbar, rechnen transparent ab und regeln alle Leistungen und Kosten von Anfang an schriftlich – mit geprüften Nachweisen, die Sie im Erstgespräch vorlegen bekommen.
Wer Wohnimmobilien für Dritte verwaltet, braucht eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und regelmäßige Weiterbildung. Die entsprechenden Nachweise legen wir Ihnen im Erstgespräch vor.

Hausverwaltung in allen 12 Berliner Bezirken
Wir verwalten Mietshäuser und vermietete Wohnungen in ganz Berlin – jeder Bezirk bringt eigene Anforderungen an Mietrecht, Bestand und Genehmigungen mit.
Ob Altbau im Gründerzeitkiez, Nachkriegsbau am Stadtrand oder Villa im Südwesten: Bevor wir ein Objekt übernehmen, prüfen wir, ob es in einem sozialen Erhaltungsgebiet liegt, unter Denkmalschutz steht oder besondere Vorgaben des Bezirksamts gelten. So wissen Sie von Anfang an, welche Maßnahmen ohne Genehmigung möglich sind und wo Abstimmung nötig ist.
Hausverwaltung Steglitz-Zehlendorf
Villen, Einfamilienhäuser und gepflegte Mehrfamilienhäuser in Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Steglitz und Lichterfelde. Großzügige Gärten bedeuten Pflege- und Verkehrssicherungspflichten; viele Objekte stehen in Denkmalbereichen oder Villenkolonien.
Hausverwaltung Charlottenburg-Wilmersdorf
Repräsentative Gründerzeit-Altbauten mit hohen Decken, Stuck und oft gemischter Nutzung aus Wohnen und Gewerbe. Wichtig sind sorgfältige Instandhaltung historischer Bausubstanz und eine saubere Trennung von Wohn- und Gewerbemietverträgen.
Hausverwaltung Tempelhof-Schöneberg
Von Altbauquartieren in Schöneberg bis zu Siedlungsbauten in Tempelhof, Mariendorf und Lichtenrade. Mehrere soziale Erhaltungsgebiete machen eine Genehmigungsprüfung vor Modernisierungen notwendig.
Hausverwaltung Spandau
Mischung aus Altstadt, Nachkriegssiedlungen, Neubau und Einfamilienhäusern in Kladow und Gatow. Wir betreuen hier vor allem kleinere Mietshäuser und vermietete Eigentumswohnungen mit kurzen Wegen aus dem Südwesten.
Hausverwaltung Mitte
Dichter Altbau- und Neubaubestand in Mitte, Moabit, Wedding und Gesundbrunnen mit vielen Erhaltungsgebieten und hoher Mieterfluktuation. Rechtssichere Mietpreisprüfung bei Neuvermietung hat hier besonderes Gewicht.
Hausverwaltung Friedrichshain-Kreuzberg
Gründerzeitkieze mit Seitenflügeln und Hinterhäusern, nahezu flächendeckend soziale Erhaltungsgebiete. Modernisierungen, Grundrissänderungen und Umwandlungen brauchen hier fast immer eine Genehmigung des Bezirksamts.
Hausverwaltung Pankow
Altbau in Prenzlauer Berg, Pankow und Weißensee, dazu Einfamilienhausgebiete im Norden. Erhaltungsgebiete und zahlreiche sanierte Altbauten erfordern eine genaue Dokumentation früherer Modernisierungen für die Mietberechnung.
Hausverwaltung Neukölln
Altbauquartiere im Norden und Siedlungs- sowie Einfamilienhausgebiete in Britz, Buckow und Rudow. Im Norden gelten viele Erhaltungssatzungen, im Süden stehen eher Instandhaltung und Gartenpflege im Vordergrund.
Hausverwaltung Treptow-Köpenick
Wassernahe Lagen, Altbau in Alt-Treptow und Köpenick sowie viele Ein- und Zweifamilienhäuser. Großflächige Grundstücke bringen Pflichten wie Baumkontrolle und Winterdienst mit sich.
Hausverwaltung Lichtenberg
Plattenbau- und Neubaubestand, dazu Altbau in Rummelsburg und Karlshorst sowie Einfamilienhäuser. Bei größeren Wohnanlagen zählen effiziente Betriebskostenabrechnung und ein strukturiertes Schadensmanagement.
Hausverwaltung Marzahn-Hellersdorf
Großsiedlungen neben einem der größten Einfamilienhausgebiete Berlins in Mahlsdorf, Kaulsdorf und Biesdorf. Für vermietete Häuser übernehmen wir Mieterbetreuung, Wartung und Übergaben vor Ort.
Hausverwaltung Reinickendorf
Von Altbau in Reinickendorf-Ost über Siedlungen bis zu Villen in Frohnau und Hermsdorf. Ähnlich wie im Südwesten prägen Gartenpflege, Werterhalt und langfristige Mietverhältnisse die Verwaltung.
Unser Kerngebiet: Berliner Südwesten und Umland
Im Südwesten und im angrenzenden Brandenburg sind wir als Maklerbüro zu Hause – hier kennen wir Nachfrage, Mieterschaft und Handwerker besonders gut.
Warum Eigenheim & Invest
Als Makler kennen wir den Wert Ihrer Immobilie. Wenn Sie später verkaufen möchten, erhalten Sie Bewertung und Verkauf aus einer Hand.
Sie möchten die Verwaltung Ihrer Immobilien mit einer langfristigen Eigentümerstrategie verbinden? Unser Team ist Ihr Kontakt für die Bewertung Ihrer Immobilie und die Beratung zu einem möglichen Verkauf. Prüfen Sie bei der Auswahl eines Partners, worauf sich Bewertungen auf Google oder anderen Portalen beziehen: Maklerleistungen und Hausverwaltung sind nicht automatisch dieselbe Erfahrung.
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Direkter Draht zum Inhaber statt Callcenter oder Ticket-System: Marinus Jas betreut Ihre Mietverwaltung persönlich aus Berlin-Zehlendorf.

Marinus Jas
Inhaber · Immobilienexperte für Berlin Südwest & Umland
Verwaltung, Bewertung und Verkauf aus einer Hand – Sie haben einen Ansprechpartner, der Ihr Objekt und den lokalen Markt kennt.
Erreichbarkeit: Mo–Fr 08:00–20:00 Uhr, Sa–So 10:00–18:00 Uhr · Persönliche Sprechzeiten am Telefon: Di & Do 10:00–14:00 Uhr.
Häufige Fragen zur Hausverwaltung in Berlin
Was kostet eine Hausverwaltung in Berlin?
Für die Mietverwaltung sind Pauschalen je Einheit und Monat üblich. Bei uns liegt die Wohnung ab 35 € netto pro Monat, abhängig von Größe und Zustand des Objekts.
Was gehört zur Mietverwaltung?
Mieteinzug, Mahnwesen, Nebenkostenabrechnung, Instandhaltung, Mieterkommunikation und auf Wunsch Neuvermietung und Mieterhöhungen.
Ab wie vielen Wohnungen lohnt sich eine Hausverwaltung?
Schon bei einer vermieteten Wohnung kann sich eine Sondereigentumsverwaltung lohnen, spätestens ab einem Mehrfamilienhaus spart sie erheblich Zeit und Risiko.
Wie wechsle ich meine Hausverwaltung?
Kündigungsfrist im Vertrag prüfen, neues Angebot einholen, Übergabe der Unterlagen vereinbaren – wir übernehmen die Koordination.
Verwalten Sie auch einzelne Eigentumswohnungen?
Ja, als Sondereigentumsverwaltung (SEV) für vermietete Wohnungen. Die WEG-Verwaltung der Gemeinschaft bieten wir nicht an.
Kann ich die Verwalterkosten auf die Mieter umlegen?
Nein. Verwaltungskosten sind keine umlagefähigen Betriebskosten, können aber als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Verwalten Sie auch WEG-Gemeinschaften?
Nein, wir konzentrieren uns bewusst auf die Mietverwaltung für Eigentümer.
Anfrage stellen
Erzählen Sie uns kurz, was Sie verwalten lassen möchten – mit den drei Angaben unten erhalten Sie ein individuelles Angebot. Für eine vorläufige Einschätzung genügen diese Angaben; Mietunterlagen brauchen wir erst später.
Quellen
- Berliner Mietspiegel – Senatsverwaltung
- BGB § 535 ff. – Mietrecht
- Betriebskostenverordnung (BetrKV)
- § 556 BGB – Betriebskosten und Abrechnungsfrist
- § 551 BGB – Begrenzung und Anlage der Mietkaution
- Heizkostenverordnung – Verbrauchserfassung und Kostenverteilung
- BGH VIII ZR 78/05 – Vorwegabzug bei gemischter Nutzung
- Datenschutzkonferenz – Mieterselbstauskunft, Orientierungshilfe 2026

Über den Autor
Marinus Jas
Immobilienexperte und Investor für Berlin
Seit über 15 Jahren beschäftigt sich Marinus Jas intensiv mit Immobilien. Als Makler und langjähriger Investor verbindet er fundierte Marktkenntnis mit technischem und wirtschaftlichem Verständnis.
Kontakt für Ihre Hausverwaltung in Berlin
Besprechen Sie mit unserem Team die Betreuung Ihres Mietshauses oder Ihrer vermieteten Wohnung. Für ein individuelles Angebot benötigen wir Objektart, Standort, Anzahl der Einheiten und Ihren gewünschten Service. Bitte senden Sie beim ersten Kontakt noch keine personenbezogenen Mietunterlagen.
Anfrage stellen